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Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall (Teil 1)

Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte Anspruch auf vollständigen Ersatz des ihnen entstandenen Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung empfiehlt sich folgendes:

Notieren Sie Namen und Anschrift des Unfallgegners sowie des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen. Fragen Sie den Unfallgegner nach der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsscheinnummer.

Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort.

Notieren Sie Adressen von Zeugen. Es ist immer gut, wenn Sie die Polizei einschalten, in jedem Fall aber bei Personenschäden, größeren Schäden oder bei unklarer Verschuldungslage. Bewahren Sie den Ihnen übergebenen polizeilichen Unfallbericht gut auf!

Sie sollten in jedem Fall einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen beauftragen, den Schaden zu begutachten. Die Sachverständigenkosten gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und werden beim Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

Bedenken Sie, dass Sie verpflichtet sind, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich Ihre Beweispflicht nicht durch einen Vertreter der gegnerischen Versicherung abnehmen. Meistens bringt dies einen finanziellen Nachteil mit sich. Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.

Bringen Sie Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauen und lassen Sie eine sach- und fachgerechte Reparatur durchführen.




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