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Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall (Teil 2)

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird auch ermitteln, ob Ihnen durch den Unfall eine merkantile Wertminderung zusteht. Das ist Bares Geld für Sie. Fragen Sie Ihren Sachverständigen danach.

Ebenfalls wird Ihr Sachverständiger gerne mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zusammenarbeiten, wenn sich bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung Schwierigkeiten ergeben sollten oder wenn Sie z.B. ein Beweissicherungsverfahren wegen etwaiger verschwiegener Mängel beim Kauf des Fahrzeuges benötigen. Grundsätzlich müssen die Rechtsanwaltskosten, wenn Sie nicht Schuld sind, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Überlassen Sie die Arbeit also ruhig den Profis.

Für die Dauer der Reparatur (oder des Wiederbeschaffungszeitraumes bei einem Totalschaden) steht Ihnen ein Mietwagen zu. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, so haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Ihr Sachverständiger kann Sie auch hier richtig beraten.

Welchen Sachverständigen beauftrage ich?

Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geschützt, sodass Jeder sich diesen Titel zulegen kann, wenn er meint, er habe Sachverstand.

Die deutschen Gerichte bedienen sich von daher der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, da hier durch Prüfverfahren der Sachverstand nachgewiesen wurde.

Der Titel des "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" ist geschützt, der Sachverständige ist berechtigt ein Rundsiegel zu führen.




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